Beratungen

Rechtsberatung

Allen Mitgliedern der Fachleute Geomatik Schweiz (FGS) stehen wir bei Arbeitsrechtsfragen mit einer externer Fachjuristengruppe zur Verfügung. Wenn Sie eine konkrete Frage haben, bitten wir Sie, diese möglichst genau zu beschreiben und mit  Belegen wie z.B. Lohnausweise, Rapporte etc. an folgende Adresse zu senden: admin@pro-geo.ch

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen eine Antwort zustellen. Ihre Anfrage wird absolut vertraulich behandelt.

Bei Einbezug eines fachkundigen Juristen fällt ein Selbstbehalt von 150.- CHF an.


Stellenvermittlung

Allen Mitgliedern der FGS stehen wir bei der Stellensuche mit Ratschlägen und hilfreichen Informationen zur Verfügung. Wir koordinieren freie Stellen Arbeitnehmern und Arbeitsgebern. Wenn Sie eine Stelle suchen, melden Sie sich bei unserem Stellenvermittler. Er kennt Büros und deren Einsatzbereiche und Personelbedürfnisse. 

Adresse des Stellenvermittlers: 

Marco Ziltener
Grüzenstrasse 9
8600 Dübendorf
Tel. P. 044 821 88 63
Tel. G. 043 388 10 30
stellenvermittler@pro-geo.ch


Schlichtungsstelle

Die paritätische Schlichtungsstelle steht zur Klärung von Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Bereichen der Anstellungsbedingungen für alle der Vereinbarung unterstellten Arbeitnehmenden zur Verfügung. Sie versucht erstinstanzlich durch Vermittlung oder Formulierung eines Vergleichsvorschlages eine Einigung zu erzielen. Sie kann ferner den Vertragsparteien Sanktionen gegen ihre Mitglieder beantragen. Die Kommission muss sich paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensetzen: je 2 Vertreter IGS und FGS und je ein Vertreter Arbeitnehmer und Arbeitgeber der anderen Parteien.

Welches sind die Bedingungen für das Anrufen der Schlichtungsstelle?

  • Sie sind Büro angestellt welcher einer der unterzeichnenden Partnerorganisationen der Vereinbarung über die Anstellungbedingungen angehört.
  • Sie haben bereits das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber gesucht und sind zu keiner Einigung gekommen.

Was können Sie sich von der Schlichtungsstelle erhoffen?

  • Eine neutrale Beurteilung der Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber durch vier in der Branche arbeitende Personen.
  • Eine aussergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber.

Was passiert, wenn die Schlichtungsstelle keine Einigung erzielen kann?

  • Sie haben die Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte anzurufen (In diesem Fall handelt es sich um ein rein privates Gerichtsverfahren)

Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Schlichtungsstelle anrufen möchte?

Schreiben Sie ein Mail oder Brief an folgende Adresse und wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Fachleute Geomatik Schweiz
Franziska André
Ringoldswilstrasse 228
3656 Tschingel
Tel.: 078 674 13 77
admin@pro-geo.ch